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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2020 - 1 M 127/19   

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OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2020 - 1 M 127/19 (https://dejure.org/2020,1139)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.01.2020 - 1 M 127/19 (https://dejure.org/2020,1139)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Januar 2020 - 1 M 127/19 (https://dejure.org/2020,1139)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Zur nachträglichen Plausibilisierung textlich nicht begründeter Einzelmerkmale in einer dienstlichen Beurteilung bei Abweichung von zugrunde liegenden Beurteilungsbeiträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamte; Beförderung; Konkurrenz; dienstliche Beurteilung; Einzelmerkmal; Bewertung; nachträglich Plausibilisierung; Beurteilungsbeitrag; Abweichung; Zur nachträglichen Plausibilisierung textlich nicht begründeter Einzelmerkmale in einer dienstlichen Beurteilung bei ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4 ; GG Art. 33 Abs. 2
    Konkurrentenstreit um die Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs; Streit um die Rechtmäßigkeit der einer Auswahlentscheidung zugrunde gelegten Regelbeurteilung; Voraussetzungen für ein ein Ankreuzverfahren für die Einzelbewertungen ohne zusätzliche individuelle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit eines Ankreuzverfahrens in einem Auswahlverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 840
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2020 - 1 M 127/19
    Anders als das Gesamturteil, das grundsätzlich zu begründen ist, sind auch bei erst nachträglich erhobenen Einwänden gegen textlich nicht begründete Einzelbewertungen diese zu plausibilisieren ( BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris = BVerwGE 157, 168 Rn. 41; BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris = BVerwGE 161, 240 Rn. 48 ).

    Hat der Dienstherr auch in dem Verwaltungsverfahren allgemein gehaltene Werturteile nicht oder nicht ausreichend erläutert, so bestehen grundsätzlich keine Bedenken, dass er diese Plausibilisierung noch im Verwaltungsstreitverfahren nachholt ( siehe zum Vorstehenden ausdrücklich: BVerwG, a. a. O., Rn. 20 f.; Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris Rn. 32 f.; vgl. zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris Rn. 56 [m. w. N.], Beschluss vom 26. September 2013 - 1 M 89/13 -, juris Rn. 21 ff. [m. w. N.] ).

    Beruht die dienstliche Beurteilung vollständig oder teilweise auf Beurteilungsbeiträgen Dritter, umfasst die Pflicht zur Plausibilisierung der Beurteilung auch eine Erläuterung, wie aus diesen Beiträgen die in der dienstlichen Beurteilung enthaltenen Werturteile entwickelt wurden ( BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris = BVerwGE 161, 240 Rn. 33 ).

    Dass und inwieweit der Erstbeurteiler in Gesprächen dem Antragsteller auf dessen Beanstandungen hin erläutert hätte, wie er zu dem von ihm gefundenen Ergebnis gelangt ist ( vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris = BVerwGE 161, 240 Rn. 36 ), wird weder seitens der Beschwerde dargelegt, noch ist dies ausweislich der Akten ersichtlich.

    Ist der Antragsgegner damit bislang nicht seiner Verpflichtung zur Plausibilisierung gerecht geworden, musste der Antragsteller keinen weitergehenden Erläuterungsbedarf geltend machen, insbesondere keine weiterführenden Zweifel an der Nachvollziehbarkeit des gefundenen Ergebnisses darlegen ( vgl. insoweit: BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris = BVerwGE 161, 240 Rn. 37 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2019 - 1 M 81/19

    Begründungstiefe bei einer von einer Anlassbeurteilung abweichender Beurteilung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2020 - 1 M 127/19
    Dementsprechend ist die (mögliche) Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 9 [m. w. N.] ).

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 11 [m. w. N.] ).

    Ausschließlich der Dienstherr oder - entgegen der Annahme der Beschwerde wie im gegebenen Fall - der für ihn handelnde jeweilige Vorgesetzte soll nach dem erkennbaren Sinn der Regelungen über die dienstliche Beurteilung ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil darüber abgeben, ob und inwieweit der Beamte den - ebenfalls grundsätzlich vom Dienstherrn zu bestimmenden - zahlreichen sachlichen und persönlichen Anforderungen seines Amtes und seiner Laufbahn entspricht ( OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 11 ).

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da sie im gegebenen Fall keinen Erstattungsanspruch mit Erfolg geltend machen könnten ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 25 [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2020 - 1 M 127/19
    Der Dienstherr kann in seinen Beurteilungsrichtlinien ein Ankreuzverfahren für die Einzelbewertungen - und damit anders als beim Gesamturteil, das grundsätzlich zu begründen ist - ohne zusätzliche individuelle textliche Begründungen vorsehen, sofern die Bewertungsmerkmale hinreichend differenziert und die Notenstufen textlich definiert sind ( siehe: BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 11, 30 ff. = BVerwGE 153, 48; Urteil vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 -, juris Rn. 30, 32 ).

    Damit dienstliche Beurteilungen als Vergleichsgrundlage eine tragfähige Grundlage für die Auswahlentscheidung vermitteln, müssen sie inhaltlich aussagekräftig sein ( BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 -, juris Rn. 21 ).

    Abweichungen müssen nachvollziehbar begründet werden ( siehe: BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2016, a. a. O., Rn. 23; Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 35 ff.; OVG LSA Beschluss vom 9. September 2019 - 1 L 83/19 - ).

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2020 - 1 M 127/19
    Anders als das Gesamturteil, das grundsätzlich zu begründen ist, sind auch bei erst nachträglich erhobenen Einwänden gegen textlich nicht begründete Einzelbewertungen diese zu plausibilisieren ( BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris = BVerwGE 157, 168 Rn. 41; BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris = BVerwGE 161, 240 Rn. 48 ).

    Abweichungen müssen nachvollziehbar begründet werden ( siehe: BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2016, a. a. O., Rn. 23; Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 35 ff.; OVG LSA Beschluss vom 9. September 2019 - 1 L 83/19 - ).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2020 - 1 M 127/19
    Der Dienstherr kann in seinen Beurteilungsrichtlinien ein Ankreuzverfahren für die Einzelbewertungen - und damit anders als beim Gesamturteil, das grundsätzlich zu begründen ist - ohne zusätzliche individuelle textliche Begründungen vorsehen, sofern die Bewertungsmerkmale hinreichend differenziert und die Notenstufen textlich definiert sind ( siehe: BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 11, 30 ff. = BVerwGE 153, 48; Urteil vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 -, juris Rn. 30, 32 ).

    Der Dienstherr muss aber auf Verlangen des Beamten die im Ankreuzverfahren vorgenommenen Einzelbewertungen im weiteren Verfahren plausibilisieren ( BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 11 f. ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2020 - 1 M 127/19
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Hat der Dienstherr auch in dem Verwaltungsverfahren allgemein gehaltene Werturteile nicht oder nicht ausreichend erläutert, so bestehen grundsätzlich keine Bedenken, dass er diese Plausibilisierung noch im Verwaltungsstreitverfahren nachholt ( siehe zum Vorstehenden ausdrücklich: BVerwG, a. a. O., Rn. 20 f.; Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris Rn. 32 f.; vgl. zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris Rn. 56 [m. w. N.], Beschluss vom 26. September 2013 - 1 M 89/13 -, juris Rn. 21 ff. [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 31/14

    Beförderungskonkurrenz und (Negativ-)Wirkungen eines Anforderungsprofils;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2020 - 1 M 127/19
    Demzufolge liegt ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG vor, wenn der getroffenen Beförderungsentscheidung keine (hinreichend aussagekräftigen) dienstlichen Beurteilungen zugrunde lagen ( siehe zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 M 31/14 -, juris [m. w. N.] ).

    Der sich daraus ergebende Betrag war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren weiter zu reduzieren ( siehe: OVG LSA, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 1 M 31/14 und 1 M 33/14 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2020 - 1 M 127/19
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint ( BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2020 - 1 M 127/19
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007.

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - 1 M 89/13

    Zwang zur verbalen Begründung dienstlicher Beurteilungen von Beamten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2020 - 1 M 127/19
    Hat der Dienstherr auch in dem Verwaltungsverfahren allgemein gehaltene Werturteile nicht oder nicht ausreichend erläutert, so bestehen grundsätzlich keine Bedenken, dass er diese Plausibilisierung noch im Verwaltungsstreitverfahren nachholt ( siehe zum Vorstehenden ausdrücklich: BVerwG, a. a. O., Rn. 20 f.; Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris Rn. 32 f.; vgl. zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris Rn. 56 [m. w. N.], Beschluss vom 26. September 2013 - 1 M 89/13 -, juris Rn. 21 ff. [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 33/14

    Fortsetzung eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11

    Beförderungskonkurrenz; zwingende Berücksichtigung der letzten Regelbeurteilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2020 - 6 B 45/20

    Konkurrentenstreitverfahren; Stellenbesetzung; Beurteilungsbeitrag; Abweichung;

    vgl. nur BVerwG, Urteile vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, BVerwGE 161, 240 = juris Rn. 33, vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, BVerwGE 157, 168 = juris Rn. 36, vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 -, IÖD 2016, 110 = juris Rn. 23, vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 -, BVerwGE 150, 359 = juris Rn. 24, und vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 -, DÖD 2013, 88 = juris Rn. 12, 16; OVG S.-A., Beschluss vom 9. Januar 2020 - 1 M 127/19 -, juris Rn. 18; OVG NRW, etwa Beschlüsse vom 1. Februar 2018- 6 B 1355/17 -, NWVBl. 2018, 287 = juris Rn. 18, und vom 17. Februar 2015 - 6 A 180/14 -, jurisRn.

    vgl. auch OVG S.-A., Beschluss vom 9. Januar 2020 - 1 M 127/19 -, a. a. O. Rn. 18.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 L 57/21

    Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung

    So ist - wie der Beklagte im Zulassungsverfahren unstreitig vorgetragen hat und dem Kläger ohnehin bekannt ist (vgl. Beiakte A des Verfahrens 5 B 400/18 MD/1 M 127/19) - namentlich in der "Begründung der Gesamtbewertung der Leistungsbeurteilung" des Beurteilungsbeitrags des Kriminalrats Z. festgehalten, dass die Tätigkeit des Klägers im Deliktsbereich der Wirtschaftskriminalität für ihn überwiegend neue Aufgaben beinhaltet, er sich sehr interessiert gezeigt, entsprechendes Fachwissen dankbar angenommen und versucht habe, es umzusetzen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2022 - 6 A 1015/21

    Maßstab für die gerichtliche Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eines

    vgl. BVerwG, Urteile vom 17.9.2015 - 2 C 27.14 -, a. a. O. Rn. 20 f., und vom 1.3.2018 - 2 A 10.17 -, a. a. O. Rn. 32, 37; Beschluss vom 19.7.2018 - 1 WB 31.17 -, NVwZ-RR 2019, 54 = juris Rn. 46; OVG NRW, Beschluss vom 28.1.2020 - 6 B 1120/19 -, NWVBl 2020, 376 = juris Rn. 102; Nds. OVG, Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 46; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9.1.2020 - 1 M 127/19 -, ZBR 2020, 212 = juris Rn. 15.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.11.2020 - 1 M 110/20

    Öffentliches Dienstrecht: Zum Zeitpunkt, wann eine Organisationsgrundentscheidung

    Beruht die dienstliche Beurteilung vollständig oder teilweise auf Beurteilungsbeiträgen Dritter, umfasst die Pflicht zur Plausibilisierung der Beurteilung auch eine Erläuterung, wie aus diesen Beiträgen die in der dienstlichen Beurteilung enthaltenen Werturteile entwickelt wurden ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 09. Januar 2020 - 1 M 127/19 -, juris Rn. 18 [m. w. N.] ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2021 - 6 B 1035/21

    Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars in einem

    vgl. nur BVerwG, Urteile vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, BVerwGE 161, 240 = juris Rn. 33, vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, BVerwGE 157, 168 = juris Rn. 36, vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 -, IÖD 2016, 110 = juris Rn. 23, vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 -, BVerwGE 150, 359 = juris Rn. 24, und vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 -, DÖD 2013, 88 = juris Rn. 12, 16; OVG S.-A., Beschluss vom 9. Januar 2020 - 1 M 127/19 -, juris Rn. 18; OVG NRW, etwa Beschlüsse vom 29. März 2020.
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